Durch testamentarische Regelungen und gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen Konflikte vermeiden
Im Rahmen des seit 2011 stattfindenden SIB Unternehmerfrühstücks, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet und Entscheidungsträgern einen vertraulichen Rahmen für fundierten Wissenstransfer und kollegialen Austausch bietet, beleuchtete Frau Rechtsanwältin Wiemann-Große im Mai 2025 in ihrem Vortrag „Wenn sich plötzlich alles ändert – das Unternehmen im Erbfall“ zentrale Fragestellungen rund um Erbfolge, Unternehmensfortführung und rechtliche Vorsorge.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Erbrecht erläuterte Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, wie durch gezielte Nachfolgeplanung, testamentarische Regelungen und gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen Konflikte vermieden und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden kann.
Wir beraten unsere Mandanten und Mandantinnen umfassend zu rechtlichen Fragestellungen- von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, vorweggenommener Erbfolge bis zur Begleitung komplexer Nachlassverfahren. Denn eines ist sicher: Wer rechtzeitig vorsorgt, kann auch im Ernstfall Stabilität schaffen.
Sie möchten Ihre Unternehmensnachfolge gezielt angehen oder Ihr Testament rechtlich absichern lassen? Wir unterstützen Sie gern.